
IMPLICONplus 05 2015:
Zur Rolle des Kassenwettbewerbs in der Gesundheitsversorgung – von Jürgen Wasem
Textauszug:Bei der Entscheidung über den Ausbau der Kassenwahlfreiheit in der deutschen GKV spielten weniger Effizienz- als vielmehr Gleichheits- und Gerechtigkeitsüberlegungen eine Rolle. Dies führt dazu, dass bis heute eine schlüssige wettbewerbliche Konzeption für die GKV politisch nicht entwickelt ist. Dies, obwohl den Krankenkassen zusätzliche Wettbewerbsparameter in den Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre zur Verfügung gestellt wurden. Ein Ausbau der Flexibilität im Leistungskatalog als Wettbewerbsparameter ist ambivalent zu beurteilen, da er zwar eine stärkere Präferenzorientierung der Kassen fördert, die damit einhergehenden Selbstselektionseffekte aber im Widerspruch zur Grundkonzeption der gesamten GKV als Solidargemeinschaft stehen. Die Weiterentwicklung der Wettbewerbsordnung müsste vielmehr eine konsistente Abstimmung von Kollektiv- zu Selektivverträgen beinhalten. Wesentlich für die Wettbewerbseffekte ist zudem die Finanzierungsmechanik der GKV. Die heutigen Unterschiede in der Finanzsituation zwischen den Krankenkassen sind wohl eher auf Defizite im RSA sowie in der Abstimmung zwischen RSA und Vergütungssystemen der Leistungserbringer und weniger auf Unterschiede im auf Effizienz orientierten Managementhandeln der Krankenkassen zurückzuführen, auch wenn dies ebenfalls einen Einfluss hat.
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