
IMPLICON 08 2018:
Zuckerbrot und Peitsche – Binnen sechs Jahren: Das dritte Gesetz zur ambulanten Versorgung
Textauszug:Nach dem Versorgungsstrukturgesetz 2012 und dem Versorgungsstärkungsgesetz 2015 seiner Vorgänger Daniel Bahr und Hermann Gröhe versucht nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als Dritter die Versorgungskapazitäten der ambulanten Medizin dem Bedarf anzupassen. Hatte Bahr es noch bei milden Anreizen belassen, so packte Gröhe mit den Terminservicestellen schon kräftiger zu – Spahn greift jetzt zu Zuckerbrot und Peitsche: Die Terminservicestellen werden ausgebaut, Ärzte mit voller Zulassung müssen ihr Sprechstundenangebot um fünf auf 25 Stunden pro Woche erweitern, Wartezeiten sollen kürzer werden. Die Anreize sind durchaus ansehnlich: Mehrarbeit durch neue Patienten soll extrabudgetär vergütet werden. Aufgrund der Definition des „neuen Patienten“ haben die Vertragsärzte im Zeitablauf Aussicht darauf, dass der Anteil budgetierter Leistungen kleiner, der des extrabudgetären Honorars immer größer wird. Dennoch sind die Reaktionen sowohl auf der Kassen- wie auf der Ärzteseite widersprüchlich und keineswegs zustimmend. Vor allem den KVen schmecken die Vorgaben zu Terminservicestellen und Ausbau der Sprechstundenzeiten überhaupt nicht.
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